Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leva,
lieber Thorsten,
die Parkflächennutzung vor dem protestantischen Kindergarten 2 wird durch die nicht vorhandenen Markierungen immer prekärer. „Kreuz und quer“ abgestellte Fahrzeuge führen zu einer unüber-sichtlichen Parksituation, welche die Sicherheit der Fußgänger, insbesondere aber der schutzbedürftigen Kindergartenkinder gefährdet.
Ist-Zustand:
· Gefahrenpotenzial:
Wie eingangs erwähnt führen „kreuz und quer“ parkende Fahrzeuge zu einem unübersicht-lichen Umfeld, was die Sicherheit der Fußgänger, insbesondere der Kinder, welche den Kindergarten besuchen, gefährdet.
· Parkplatzverlust:
Ein Mangel an Kennzeichnung trägt zur Irritation der Parkplatzsuchenden bei und erhöht, durch unübersichtliches Abstellen, das Gefahrenpotential.
Mit einer klaren Kennzeichnung der Park- und Wegeflächen würde eine optimierte Parkflächennutzung erzielt werden können. Ein- bzw. Durchfahrtswege wären dann besser sichtbar.
· Schwierigkeiten der Ahndung:
Die aktuelle Situation ist ungeeignet um ordnungswidrigem Parken wirksam begegnen zu können.
Soll-Zustand:
· Anbringung von Parkflächenmarkierungen auf der bisher unmarkierten Fläche.
· Klare Kennzeichnung der Fahr- und Durchfahrtswege, sowie einer Sperrfläche vor dem Eingang des Kindergartens für Rettungsfahrzeuge.
· Schaffung eines Behindertenparkplatzes (Verkehrsschild 314 mit dem Zusatzzeichen 1044-10).
Es hat sich bereits gezeigt, dass im vorderen Parkplatzbereich, das Anbringen von Parkplatzmarkier-ungen zu einer deutlichen Verbesserung der Gesamtsituation beigetragen hat. Die SPD-Fraktion bittet daher zum einen um Prüfung, in wie weit das Anbringen der vorgenannten weiteren Parkflächenmar-kierungen, inklusive der Ausweisung eines Behindertenparkplatzes, auf diesem Gelände realisierbar sein wird und zum anderen um die Umsetzung der Maßnahme bei positivem Entscheid durch die Verwaltung.
Freundliche Grüße
Frank Sester
Fraktionsvorsitzender
Sobald unser Antrag beantwortet oder bearbeitet wurde, informieren wir Sie an dieser Stelle über das Ergebnis.